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Donnerstag, 27. Januar 2011

Mehrwertsteuer

Die Kassiererin im Sexshop zuckt mit keiner Wimper, als der Kunde seine künstliche Vagina bezahlen will.

"Wofür brauchen Sie die?" fragt sie geschäftsmäßig.

Der Kunde wird rot und zischt: "Das geht Sie ja wohl gar nichts an!"

"Beruhigen Sie sich!" sagt sie gelassen, "ich frage ja nur. Denn wenn Sie sie lecken wollen, kann ich sie als Lebensmittel zum halben Mehrwertsteuersatz berechnen."

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