Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
In erster Instanz hatte das Landgericht Oldenburg den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte der 46-Jährige Revision eingelegt und auf einen anderen Fall verwiesen.
Dieser andere Fall sei jedoch anders gelagert, wertete das Gericht. Damals hatte ein Mann eine Jugendliche gegen ihren Willen auf den Hals geküsst. Eine solch "sexuell gefärbte Zudringlichkeit" sei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge keine Herabsetzung oder Geringschätzung und damit auch keine Beleidigung.
siu/dpa
Dazu passt:
Mann: "Würdest Du für € 100.000,-- mit mir in den Urlaub fahren?"
Sie: "Natürlich!"
Mann: "Würdest Du auch für € 100,-- mit mir ins Bett gehen?"
Sie: "Ich bin doch keine Nutte!"
Mann: "Das hatten wir schon geklärt, wir verhandeln nur noch über den Preis."
Hat wohl zu wenig geboten!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen